Muss meine Website barrierefrei sein?
Von Antonio Pacino · Aktualisiert am 06.09.2026
Kurz gesagt, wenn Privatkunden auf Ihrer Website kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen können, sehr wahrscheinlich ja. Reine Angebote an Unternehmen fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Was das konkret heißt, steht hier in Kundensprache. Ob Sie verpflichtet sind, klären wir im Einzelfall, das ist keine Rechtsberatung.
Was regelt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt eine europäische Vorgabe in Deutschland um. Der Kern ist einfach. Digitale Angebote für Verbraucher sollen von möglichst vielen Menschen nutzbar sein, auch von Menschen, die schlecht sehen, nicht hören, keine Maus bedienen können oder Inhalte nur mit Vorlesesoftware aufnehmen.
Das Gesetz nennt keine Pixel und keine Farbcodes. Es verweist auf anerkannte Standards, in der Praxis auf die WCAG in der Stufe AA. Das ist derselbe Maßstab, an dem ich meine Websites technisch ausrichte. Ich leiste die Umsetzung, keine Rechtsberatung.
Was muss eine barrierefreie Website erfüllen?
In Kundensprache heißt das. Jeder Inhalt lässt sich mit der Tastatur erreichen, ohne Maus. Vorlesesoftware kann die Seite in sinnvoller Reihenfolge vorlesen, weil Überschriften, Listen und Formulare sauber ausgezeichnet sind. Bilder tragen eine Beschreibung, die den Inhalt erklärt. Texte haben genug Kontrast zum Hintergrund und lassen sich vergrößern, ohne dass die Seite auseinanderfällt.
Formulare sagen klar, was in welches Feld gehört und was bei einem Fehler zu tun ist. Videos haben Untertitel. Nichts blinkt, nichts läuft ohne Möglichkeit zum Anhalten. Und die Website erklärt an einer Stelle, wie barrierefrei sie ist und wohin man sich bei Problemen wendet. Das alles ist gutes Handwerk, das nebenbei auch Google gefällt.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachung kann bei Verstößen verlangen, dass Sie nachbessern, und in letzter Konsequenz die Bereitstellung des Angebots untersagen. Das Gesetz sieht außerdem Bußgelder vor. Wie hoch sie im Einzelfall ausfallen und wie das Verfahren läuft, hängt vom Fall ab und ist eine Frage für Ihren Anwalt.
In der Praxis ist das größere Risiko oft ein anderes. Eine Website, die für Menschen mit Einschränkungen nicht bedienbar ist, verliert Kunden, die sonst gekauft hätten. Barrierefreiheit ist deshalb kein reines Pflichtthema, sondern eine Frage der Reichweite.
Was mache ich dafür?
Ich baue jede neue Website barrierearm, also mit sauberer Struktur, Tastaturbedienung und ausreichenden Kontrasten. Die vollständige barrierefreie Umsetzung in Anlehnung an WCAG 2.2 AA gibt es als Aufpreis von 299 € für jede neue Website. Dazu gehören die Prüfung mit meinem eigenen Prüfwerkzeug, die Dokumentation dessen, was umgesetzt wurde, und die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Seite.
Bestehende Websites prüfe ich zuerst. Der technische Schnellcheck zeigt die Grundlagen an Ihrer Live-Seite, die kostenlose Website-Analyse geht in die Tiefe. Was eine Website bei mir kostet, steht auf der Preisseite.
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