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BFSG-Check für Ihre Website

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Vier Fragen geben Ihnen in zwei Minuten eine erste Einschätzung, ob es Ihre Website betreffen könnte. Danach prüft der Check an Ihrer Live-Seite sieben technische Grundlagen in Anlehnung an WCAG 2.2 AA. Beides ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Betrifft mich das BFSG?

Vier Fragen für eine erste Einschätzung

Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein, das Ergebnis erscheint sofort darunter. Es ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Können Privatkunden auf Ihrer Website etwas kaufen, buchen, bestellen oder einen Vertrag abschließen?

Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an Unternehmen?

Hat Ihr Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme?

Bieten Sie Telekommunikation, Bankdienste, Personenverkehr, E-Books oder eine Handelsplattform an?

Diese Selbsteinschätzung folgt allgemein zugänglichen Kriterien. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bewertung Ihres Einzelfalls.

Technischer Schnellcheck

Wie barrierefrei ist Ihre Seite technisch?

Wer einen Screenreader nutzt, lässt sich Ihre Seite vorlesen. Ob das klappt, hängt zuerst an ein paar Angaben im Quelltext. Geben Sie Ihre Adresse ein, der Check liest sie in Anlehnung an WCAG 2.2 AA aus.

Der Check prüft automatisch und nur die Oberfläche, in Anlehnung an WCAG 2.2 AA. Er ersetzt weder eine vollständige Prüfung noch eine Rechtsberatung. Kontraste, Tastaturbedienung und eine sinnvolle Reihenfolge lassen sich nur von Hand bewerten.

Barrierefreiheit umsetzen lassen
FAQ

Häufige Fragen zum BFSG

Barrierefrei werden, ohne Rätselraten

Ich setze Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik um. Vorher schreibe ich Ihnen, was Ihre Seite technisch braucht und was es kostet.

Kostenlose Website-Analyse

Kostenlos · Antwort vom Inhaber selbst

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