Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Betriebe ab 10 Beschäftigten oder mit mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz. Das gilt, wenn online Verträge mit Verbrauchern entstehen, etwa über einen Shop, eine Buchung oder eine Bestellung. Für eine bestehende Website kostet die Barrierefreiheit bei mir 399 €. Darin stecken Prüfung, Erklärung zur Barrierefreiheit, Impressum und eine aktualisierte Datenschutzerklärung. Bei einer neuen Website sind diese Rechtstexte im Preis, mein BFSG-Werkzeug kostet 299 € Aufpreis. Diese Angabe ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob für Sie eine Pflicht besteht, klären wir im Einzelfall.