Barrierefreie Website und das BFSG, technisch erklärt
Von Antonio Pacino, Infinityware · Aktualisiert am 07.10.2026
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es rückt barrierearmes Webdesign in den Fokus, vor allem bei Angeboten für Privatkunden. Technisch setze ich Websites in Anlehnung an WCAG 2.2 AA um, den anerkannten Standard dafür. Ob für Sie eine Pflicht besteht, klärt Ihr Anwalt, nicht ich.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Das Ziel ist, dass möglichst viele Menschen digitale Angebote nutzen können. Dazu zählen Menschen, die schlecht sehen oder hören, und Menschen, die keine Maus bedienen können.
Ich übernehme dabei die technische und gestalterische Umsetzung. Ob und wie weit Ihr Angebot betroffen ist, ist eine juristische Frage, die Ihr Anwalt beantwortet. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA in der Praxis?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, einen international anerkannten Standard für barrierearme Websites. Die Stufe AA ist die übliche Zielmarke. In Anlehnung daran achte ich auf ausreichende Farbkontraste und gut sichtbare Fokus-Markierungen. Dazu kommen eine vollständige Bedienung per Tastatur und Textalternativen, die Bilder für Vorlesesoftware beschreiben.
Ein Beispiel aus dem Alltag. Jemand mit schwachen Augen vergrößert die Schrift im Browser auf 200 Prozent. Auf vielen Seiten rutscht dann das Menü über den Text. Auf einer sauber gebauten Seite bricht der Text einfach um und bleibt lesbar. Diese Punkte sind kein Zusatz, sondern gutes Handwerk. Eine Seite, die alle bedienen können, ist meist auch übersichtlicher und für Suchmaschinen leichter zu lesen.
Wie setze ich Barrierefreiheit um?
Von Anfang an, statt nachträglich. Barrierearmut beginnt bei Struktur und Farbwahl, bevor die erste Zeile Code steht. Danach folgen sauberes Markup, also Überschriften, Listen und Formulare mit der richtigen Auszeichnung, und die Bedienung per Tastatur. Ich prüfe das laufend. So entsteht eine Seite nach dem Stand der Technik in Anlehnung an WCAG 2.2 AA.
Die rechtsverbindliche Endfassung lassen Sie am besten zusätzlich juristisch absichern, weil ich keine Rechtsberatung erbringe. Ich liefere die technische Grundlage und dokumentiere schriftlich, was umgesetzt wurde. Darauf können Ihr Anwalt oder Ihr Datenschutzbeauftragter aufsetzen.
Wie gut wird Ihre Website gerade gefunden?
Ich prüfe Tempo, Sichtbarkeit bei Google und den Weg bis zur Anfrage. Die Empfehlungen gehören Ihnen, auch wenn Sie sie mit jemand anderem umsetzen.
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